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Energieeinsparung, wirtschaftliche Ressourcen-Verwendung, Entwicklung alternativer Energien: Das alles sind Ziele, die von staatlicher Seite unterstützt werden.
Dazu gibt es Zuschüsse: Für Wärmedämmung und Energieeinsparung vom Land Hamburg, für die Verwendung neuer Technologien vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) und anderen, für manche Dinge sogar vom Energieerzeuger.
Diese Zuschüsse sind für Ein- und Zweifamilienhäuser heute nicht eben üppig. Für viele interessanter sind in diesem Bereich daher die sehr zinsgünstigen Kredite oder Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das Geld kostet derzeit (November 2009) ab 1,4 %, und bei sehr gut ausgeführter Sanierung können Sie noch einen Tilgungszuschuss bekommen.
Für Anlageobjekte / Mehrfamilienhäuser sieht die Hamburger Zuschuss-Förderung wesentlich besser aus. Sie wird über die Wohnungsbaukreditanstalt (WK) abgewickelt. Keine Angst: Das funktioniert auch ohne Mietobergrenzen und Belegungsrechte. Sie können mit Ihrer Immobilie nach der Sanierung genauso frei hantieren wie vorher.
Wenn Sie in Kauf nehmen, eine gewisse Zeit lang (sechs bzw. neun Jahre) eine Mietobergrenze und eine Belegungsbindung zu akzeptieren, können Sie noch wesentlich stärker profitieren - bis zu 50 % Zuschuss sind möglich. Voraussetzung dabei unter anderem: Sie brauchen einen Energiepass, Sie müssen am Ende bestimmte Mindeststandards erfüllen. Neben den hohen Zuschüssen stehen auch für Mietshäuser die Kredite der KfW zur Verfügung. 50 % Zuschuss und den Rest des Geldes zu 1,4 % Zinsen - besser kann man den Wert der eigenen Immobilie nicht erhalten.
Die Bedingungen müssen Sie genau studieren. Ich übernehme ausdrücklich keine Gewähr oder Haftung dafür, dass meine Seiten dem aktuellsten Stand entsprechen, obwohl ich mich darum bemühe. Aber tatsächlich werden die Bedíngungen häufig verändert, und es ist nicht auszuschließen, dass ich einmal nicht vollkommen aktuell bin.
Drei Dinge aber müssen Sie in jedem Fall beachten:
1. Es gibt alle Vergünstigungen nur, wenn Sie mit der Umsetzung noch nicht begonnen haben.
2. In nahezu jedem Programm sind bestimmte technische Vorschriften (Mindeststandards) einzuhalten.
3. Gefördert werden nur Dinge, die Sie mit ordentlichen Handwerkerrechnungen belegen können. 
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